Kriterien für die Gewährung
Die Fondation Jan Michalski gewährt ihre finanzielle Unterstützung hochwertigen Projekten, die sich im weiteren Sinne mit Literatur befassen. Dazu zählen auch die Verbreitung und Herausgabe von Literatur sowie literaturwissenschaftliche Forschung. Anträge auf Förderung können von Institutionen, Vereinen und Stiftungen gestellt werden, von Repräsentanten des kulturellen Lebens sowie in Ausnahmefällen von Privatpersonen, deren besonderes Talent eine Ermutigung und Würdigung verdient. Aufgrund ihrer internationalen Ausrichtung unterstützt die Fondation Jan Michalski Projekte in unterschiedlichsten Ländern und Weltgegenden.
GEFÖRDERTE VORHABEN
Finanzielle Unterstützung gewährte die Stiftung in den vergangenen Jahren :
• für Literaturveranstaltungen : Literaturfeste, Lesungen, Diskussionsrunden, Symposien…
• für Schreib- und Übersetzungswerkstätten
• für Ausstellungen zu Schriftstellern oder zu literarischen Themen
• für literaturwissenschaftliche Forschung
• für die Publikation literarischer Nachlässe und die Neuherausgabe seltener, vergriffener Werke
• für Leseförderung
• für Literaturpreise
• als Zuschuss zur Veröffentlichung eines Werks
• für experimentelle Cross-over-Projekte, die jedoch einen Bezug zur Literatur aufweisen müssen
Von der Förderung ausgeschlossen sind Anträge auf individuelle Förderung (Doktorarbeit, Stipendium, Studienreise, Ausbildung …) sowie Projekte mit kommerzieller Ausrichtung.
AUSWAHL DER PROJEKTE
Projekte, für die eine finanzielle Unterstützung beantragt wird, werden von einer Kommission unter Leitung von Vera Michalski-Hoffmann, der Vorsitzenden des Stiftungsrates begutachtet. Die Kommission tritt in der Regel einmal im Monat zusammen. Bei der Prüfung des Antrags behält sich die Kommission das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern und, sofern notwendig, ein Treffen mit den Antragstellern anzuberaumen.
Die eingereichten Anträge müssen den gestellten Anforderungen entsprechen (siehe Projekt vorlegen). Die für die Begutachtung erforderlichen Unterlagen müssen vollständig beigefügt sein. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt gemäß den Kriterien :
• Qualität und Stimmigkeit des literarischen Projekts
• Literarischer Wert des Projekts, beabsichtigte Wirkung, Zweck und Nutzen
• Kompetenz in der Vermittlung von Literatur an das Lesepublikum
• Professionalität der Antragsteller im Hinblick auf die Umsetzung des Projekts
• Durchführbarkeit des Projekts gemäß Finanzierungsplan
• Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung
Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags liegt bei der Kommissionsvorsitzenden. Die Verantwortlichen eines Projekts werden davon schriftlich in Kenntnis gesetzt. Einspruch gegen die Entscheidung ist unzulässig. Die Entscheidung muss gegenüber den Antragstellern nicht begründet werden.
AUSZAHLUNG
Die finanzielle Unterstützung wird nach Einreichen einer Rechnung in Höhe der gewährten Summe auf das Bankkonto der Antragsteller überwiesen. Falls das Projekt, aus welchem Grund auch immer, nicht durchgeführt werden kann, sind die Verantwortlichen verpflichtet, die Fondation Jan Michalski umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
NACHWEIS DER FÖRDERUNG UND ERWÄHNUNG
Die Empfänger der Unterstützung verpflichten sich, das Logo der Fondation Jan Michalski an entsprechender Stelle zu verwenden und den Namen der Stiftung in der Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt explizit zu erwähnen. Dies gilt auch für schriftliche sowie multimediale Dokumente. Außerdem setzen sie die Fondation Jan Michalski von der Umsetzung des Projekts in Kenntnis und verfassen einen Abschlussbericht.
Die Fondation Jan Michalski behält sich das Recht vor, das geförderte Projekt auf ihrer Internetseite sowie im Rahmen ihres elektronischen Newsletters zu erwähnen.